Definition

Die Weltgesundheitsorganisation WHO zählt Osteopathie zur Komplementär- und Alternativmedizin. In ihren „Benchmarks for Training in Osteopathy“ aus 2010 definiert die WHO Osteopathie wie folgt:

Osteopathie bietet ein breites Spektrum an Herangehensweisen zur Gesundherhaltung und dem Umgang mit Krankheiten an. Die folgenden Prinzipien zur Behandlung und dem Umgang mit Patienten bilden die Grundlagen der Osteopathie:

  • Der Mensch bildet eine dynamische funktionelle Einheit, dessen Wohlbefinden durch Körper, Geist und Seele beeinflusst wird;

  • Der Organismus besitzt selbstregulierende Mechanismen und die natürliche Fähigkeit zur Selbstheilung;

  • Struktur und Funktion bedingen sich auf allen Ebenen des Körpers gegenseitig.

Wendet der Osteopath diese Prinzipien zur Behandlung von Patienten an, so greift er im Rahmen dieses Konzepts auf den aktuellen Stand von Medizin und Forschung zurück. Praktizierende Osteopathen verstehen klinische Zeichen und Symptome von Patienten als Folgen der Interaktion zahlreicher physischer und nichtphysischer Faktoren. Osteopathie berücksichtigt besonders die dynamische Wechselbeziehung dieser Faktoren und die Bedeutung der Patienten-Therapeuten-Beziehung für den therapeutischen Prozess. Sie ist keine krankheitszentrierte sondern eine patientenzentrierte Form der Gesundheitsfürsorge. Strukturelle Diagnose und manuelle Behandlung sind wesentliche Bestandteile der Osteopathie. Die osteopathische Behandlung wurde als Mittel entwickelt um die physiologischen selbstregulierenden und selbstheilenden Mechanismen im Körper zu unterstützen. Dazu werden jene Bereiche des Körpers angesprochen, die Gewebespannungen, Stress oder Funktionsstörungen aufweisen, welche die gesunderhaltenden neuronalen, vaskulären und biochemischen Mechanismen behindern können.

Aus dem Englischen übersetzt. Weltgesundheitsorganisation WHO, 2010

Quelle: https://www.hpo-osteopathie.de/osteopathie

Osteopathie in Deutschland

In Deutschland ist die Ausbildung und Ausübung der Osteopathie nicht einheitlich geregelt. Weil Osteopathie hierzulande von unterschiedlichen Berufsgruppen beansprucht wird (Ärzte, Heilpraktiker und Physiotherapeuten) und die Interessenslage innerhalb der einzelnen Berufsgruppen unterschiedlich ist, gibt es auch keine einheitliche, offizielle Definition des Begriffs Osteopathie.

Aus rechtlicher Sicht zählt Osteopathie in Deutschland zur Heilkunde. So hat es das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 8. Dezember 2008 festgelegt. In dem Urteilsspruch heißt es hierzu:

Die osteopathische Behandlung durch den Kläger ist gemäß § 1 Abs. 1 HeilprG erlaubnispflichtig. Nach dieser Vorschrift bedarf der Erlaubnis, wer Heilkunde ausüben will, ohne als Arzt bestallt zu sein. Heilkunde ist gemäß § 1 Abs. 2 HeilprG jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. (…) Unter Zugrundelegung dieser rechtlichen Maßstäbe haben die von dem Kläger angebotenen osteopathischen Behandlungen die Ausübung von Heilkunde zum Gegenstand. (…)

Die rechtliche Erlaubnis Heilkunde auszuüben, besitzen in Deutschland nur Ärzte und Heilpraktiker.

Behandlungskosten

Die Abrechnung findet nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) statt. Die Behandlungskosten belaufen sich auf etwa:

Altersgruppe Preisbereich
Erwachsene und Kinder ab dem 12. Lebensjahr ca. 80-110€
Kinder bis zum 12. Lebensjahr ca. 50-70€

Vereinbarte Termine können bis 24h vorher kostenfrei und ohne Angabe von Gründen storniert werden. Zu spät oder unentschuldigte Termine muss ich Ihnen leider in Rechnung stellen, da ich eine Bestellpraxis habe.